Academy

Bezugsverhältnisse – Wozu werden sie benötigt?

Ob bei Aktien, Zertifikaten oder Warrants, in der Börsenwelt stösst man oft auf den Begriff »Bezugsverhältnis«. Für Aktienbesitzer kommt dieser Begriff zur Sprache, wenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtemission durchführen möchte. Mithilfe von Bezugsrechten haben die Altaktionäre die Möglichkeit, ihren prozentualen Unternehmensanteil aufrechtzuerhalten. Dabei gibt das Bezugsverhältnis an, wie viele neue (junge) Aktien erworben werden können für eine bestimmte Anzahl der alten Aktien. So hat beispielsweise die Manz AG am 20. April 2016 eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht für die Aktionäre beschlossen. Das Bezugsverhältnis betrug 7:3, während sich der Bezugspreis der neuen Aktien auf 34,74 Euro belief. Das bedeutete, dass jeder Aktionär für sieben alte Aktien drei neue Aktien für 34,74 Euro beziehen konnte. Ein Inhaber von beispielsweise 1.400 Manz AG-Aktien hatte so die Möglichkeit, weitere 600 neue Aktien zu erwerben.

In der Zertifikatewelt und der Welt der Warrants sind Bezugsverhältnisse ein »Muss«. Denn das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele Zertifikate oder Warrants notwendig sind, um eine Basiswerteinheit zu beziehen. Das Ganze lässt sich am einfachsten anhand von Beispielen erläutern.

Beispiel 1: ComStage 1 EURO STOXX 50 ETF auf den EURO STOXX 50
Der ComStage 1 EURO STOXX 50 ETF auf den EURO STOXX 50 (Valor 30297107) hat ein Bezugsverhältnis von 100:1. Das heisst, dass 100 Anteile notwendig sind, um eine EURO STOXX 50-Einheit zu »erwerben«. Bei einem EURO STOXX 50-Stand von beispielsweise 3.600 Punkten notiert der ETF bei 36,00 Euro. Da in der Pro- duktbeschreibung ein Indexpunkt 1 Euro entspricht (3.600 Punkte entsprechen 3.600 Euro), könnte man theoretisch mit 100 gekauften Fondsanteilen den Index mit 3.600 Euro beziehen.

Beispiel 2: Partizipations-Zertifikat auf Silber
Ein Unlimited Partizipations-Zertifikat auf Silber hat hingegen ein Bezugsverhältnis von 1:1 und sein Preis entspricht mit 16,97 US-Dollar dem aktuellen Preis von 1 Unze Silber. Hätte das Silber-Zertifikat ein Bezugsverhältnis von 100:1, würde es lediglich 0,17 US-Dollar kosten.

Anstelle der Bezeichnung Bezugsverhältnis wird in der Praxis auch der Begriff Ratio verwendet. Auch die Darstellungsform kann variieren. So wird das Bezugsverhältnis häufig auch als Dezimalzahl angegeben (100:1 entspricht 0,01).

Beispiel 3: Warrant auf Zurich Insurance
Ein Warrant-Inhaber hat theoretisch das Recht, eine Einheit eines Basiswerts (zum Beispiel eine Aktie) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festen Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Bei Warrants bestimmt das Bezugsverhältnis die Anzahl der Warrants, die benötigt werden, um eine Aktie zu kaufen oder zu verkaufen.

Der Call Warrant auf die Zurich Insurance mit einem Basispreis von 280,00 Schweizer Franken, einer Restlaufzeit bis zum 13. Juni 2018 und einem Bezugsverhältnis von 100:1 kostet 0,24 Schweizer Franken. Somit benötigt der Call Warrant-Inhaber theoretisch 100 Warrants (mit einem Gegenwert von insgesamt 24,00 Schweizer Franken), um eine Zurich-Aktie zu 280,00 Schweizer Franken zu beziehen.

Das Bezugsverhältnis bestimmt somit den Preis des Produkts, denn je höher das Bezugsverhältnis ist, umso billiger ist der Warrant. Einige Anleger stellen sich nun bestimmt die Frage: Wieso braucht man überhaupt ein Bezugsverhältnis? Denn ohne (das heisst mit einem Bezugsverhältnis von 1:1) ist doch die Preisberechnung viel einfacher. Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach. Denn die jahrelange Emissionserfahrung hat gezeigt, dass Anleger lieber günstigere Produkte erwerben als teurere. So haben sich die meisten Emittenten von Zertifikaten und Warrants dafür entschieden, bei »teuren« Produkten ein Bezugsverhältnis einzuführen.

Des Weiteren kann ein Bezugsverhältnis auch hilfreich sein, um Produkte teurer oder überhaupt bezahlbar zu machen. Typische Beispiele sind Zertifikate und Warrants auf Währungen und bestimmte Rohstoffe, deren Preisschwankungen gewöhnlich auf der dritten oder vierten Nachkommastelle erfolgen. Ihre Bezugsverhältnisse betragen oft 10 oder 100.

Beispiel 4: Turbo-Zertifikat auf den Kaffee-Future (Coffee Future)
Der aktuelle Coffee Future (mit Fälligkeit im Dezember 2017) notiert derzeit bei 124,90 US-Cent pro Pfund Kaffee. Das Unlimited Turbo-Zertifikat Bear mit einem Basispreis in Höhe von 1,1657 US-Dollar und einem Bezugsverhältnis von 1:10 (0,1:1) notiert bei einem Schweizer Franken/US-Dollar-Wechselkurs von 0,9865 bei einem Geld-/Briefkurs von 0,84/0,85 ((1,2490 – 1,1657) / 0,9865 x 10 = 0,844). Ohne das Bezugsverhältnis wäre eine Kursbewegung des Coffee Future mit einem Zehntel und Hundertstel Cent gar nicht abzubilden.

Bei der Investition in Warrants und Zertifikate sollten Anleger also auch immer einen Blick auf das Bezugsverhältnis werfen. Vor allem beim Vergleich von Produkten bezüglich ihrer Geld-Brief-Spanne (Spread). Denn 1 Rappen (0,01 Schweizer Franken) Spread bei einem Bezugsverhältnis von 10:1 (bzw. 0,1) gleicht 10 Rappen (0,10 Schweizer Franken) Spread bei einem Bezugsverhältnis von 1:1.

Ist ein Bezugsverhältnis immer konstant?
In der Regel sind Bezugsverhältnisse konstant, sie werden bei Emission festgelegt und ändern sich während der Laufzeit nicht mehr. Es kann allerdings in einem bestimmten Fall zu einer Ausnahme kommen, und zwar im Falle einer Kapitalmassnahme einer Aktiengesellschaft. Daher kann es bei Warrants und Zertifikaten bezogen auf Aktien dazu kommen, dass sich ihr Bezugsverhältnis während der Laufzeit ändert. Nur ein kurzes Wiederholungsbeispiel: Kommt es zu einem Aktiensplit von 1:2 (aus einer alten Aktie werden zwei neue Aktien), würde sich auch das Bezugsverhältnis vom oben genannten Zurich-Warrant von 100:1 auf 50:1 ändern, da man jetzt 50 Warrants braucht, um eine Aktie zu beziehen (da sich Basispreis und Aktienkurs auch halbiert haben).